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   VG München, 16.09.2013 - M 1 S 13.3761   

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https://dejure.org/2013,34735
VG München, 16.09.2013 - M 1 S 13.3761 (https://dejure.org/2013,34735)
VG München, Entscheidung vom 16.09.2013 - M 1 S 13.3761 (https://dejure.org/2013,34735)
VG München, Entscheidung vom 16. September 2013 - M 1 S 13.3761 (https://dejure.org/2013,34735)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Annahme der Alkoholabhängigkeit

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (11)

  • VGH Bayern, 02.07.2013 - 11 CS 13.1064

    Fahrerlaubnisentziehung wegen Nichtvorlage eines Gutachtens; Anhaltspunkte für

    Auszug aus VG München, 16.09.2013 - M 1 S 13.3761
    Dabei sind grundsätzlich umso weniger Zusatzinformationen für eine Gutachtensanforderung notwendig, je näher der festgestellte BAK-Wert einem Wert von 3, 0 mg/l kommt (BayVGH, B.v. 2.7.2013 - 11 CS 13.1064 - juris Rn. 15).

    Objektive Anknüpfungstatsachen sind häufig nur die anlassbezogenen Vorfälle und die festgestellten Atem- bzw. Blutalkoholkonzentrationen (BayVGH, B.v. 2.7.2013 a.a.O. Rn. 14).

  • VGH Bayern, 20.01.2012 - 11 CS 11.3011

    Verdacht auf Alkoholmissbrauch bei impulshafter Gewaltanwendung unter

    Auszug aus VG München, 16.09.2013 - M 1 S 13.3761
    Die Anforderung einer ärztlichen Untersuchung zur Überprüfung der Fahreignung muss sich auf solche Mängel beziehen, die bei vernünftiger lebensnaher Einschätzung die ernsthafte Besorgnis begründen, dass der Betroffene sich als Führer eines Kraftfahrzeugs nicht verkehrsgerecht und umsichtig verhalten wird, was ausschließt, bereits jeden Umstand, der auf die entfernt liegende Möglichkeit eines Eignungsmangels hindeutet, als hinreichenden Grund für die Anforderung eines ärztlichen Gutachtens anzusehen (vgl. BayVGH, B.v. 20.1.2012 - 11 CS 11.3011 - juris Rn. 20).

    f) Anhaltender Substanzkonsum trotz Nachweises eindeutiger schädlicher Folgen (vgl. BayVGH, B.v. 20.1.2012 - 11 CS 11.3011 - juris Rn. 21).".

  • VG München, 14.01.2013 - M 1 S 12.6267

    Fahrerlaubnisentziehung; Unterbringung aufgrund Alkoholmissbrauchs; AAK von 1,29

    Auszug aus VG München, 16.09.2013 - M 1 S 13.3761
    Mit Beschluss vom 14. Januar 2013 (M 1 S 12.6267) stellte das Gericht die aufschiebende Wirkung des Widerspruchs hinsichtlich der Fahrerlaubnisentziehung wieder her und ordnete sie hinsichtlich der Verpflichtung zur Abgabe des Führerscheins an.

    Zu den rechtlichen Voraussetzungen einer Fahrerlaubnisentziehung wegen Nichtbeibringung eines Gutachtens zum Bestehen einer Alkoholabhängigkeit hat das Gericht im Beschluss vom 14. Januar 2013 (M 1 S 12.6267, S. 7 f.) ausgeführt:.

  • VGH Bayern, 03.05.2010 - 11 CS 09.3149

    Maßgeblicher Beurteilungszeitpunkt bei Entziehungen der Fahrerlaubnis nach § 4

    Auszug aus VG München, 16.09.2013 - M 1 S 13.3761
    Als Streitwert im Hauptsacheverfahren ist daher nach Nr. 46.2, Nr. 46.5 und Nr. 46.8 des Streitwertkatalogs ein Betrag von 10.000,-- Euro anzusetzen (vgl. hierzu BayVGH, B.v. 3.5.2010 - 11 CS 09.3149 - juris Rn. 26), der im Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes gemäß Nr. 1.5 Satz 1 des Streitwertkatalogs zu halbieren ist.
  • VGH Bayern, 07.01.2013 - 11 ZB 12.2306

    Anforderung eines ärztlichen Gutachtens wegen Verdacht auf Alkoholabhängigkeit;

    Auszug aus VG München, 16.09.2013 - M 1 S 13.3761
    Weder der Antragsteller selbst noch einer der Ärzte hat etwas über sein Trinkverhalten, etwaige Entziehungsversuche oder das Bemühen um einen Therapieplatz geäußert (vgl. etwa BayVGH, B.v. 7.1.2013 - 11 ZB 12.2306 - Rn. 16; BayVGH, B.v. 18.4.2012 - 11 ZB 12.296 - Rn. 2).
  • VGH Bayern, 18.04.2012 - 11 ZB 12.296

    Anzeichen für Alkoholabhängigkeit

    Auszug aus VG München, 16.09.2013 - M 1 S 13.3761
    Weder der Antragsteller selbst noch einer der Ärzte hat etwas über sein Trinkverhalten, etwaige Entziehungsversuche oder das Bemühen um einen Therapieplatz geäußert (vgl. etwa BayVGH, B.v. 7.1.2013 - 11 ZB 12.2306 - Rn. 16; BayVGH, B.v. 18.4.2012 - 11 ZB 12.296 - Rn. 2).
  • BVerwG, 09.06.2005 - 3 C 25.04

    Entziehung der Fahrerlaubnis; Drogenkonsum; Einnahme von Kokain; Fahreignung;

    Auszug aus VG München, 16.09.2013 - M 1 S 13.3761
    Voraussetzung ist allerdings insoweit, dass die Untersuchungsanordnung rechtmäßig ist und die Weigerung ohne ausreichenden Grund erfolgt (BVerwG, U.v. 9.6.2005 - 3 C 25/04 - BayVBl 2006, 121; BayVGH, B.v. 25.6.2008 - 11 ZB 08.1123 - juris Rn. 3).
  • BVerwG, 27.09.1995 - 11 C 34.94

    Trunkenheitsfahrt auf dem Fahrrad kann zur Entziehung der Fahrerlaubnis für

    Auszug aus VG München, 16.09.2013 - M 1 S 13.3761
    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ist für die Rechtmäßigkeit einer Verfügung, die die Entziehung der Fahrerlaubnis zum Gegenstand hat, die im Zeitpunkt der letzten Behördenentscheidung bestehende Sach- und Rechtslage maßgebend (BVerwG, U.v. 27.9.1995 - 11 C 34/94 - juris Rn. 9; BayVGH, B.v. 25.10.2007 - 11 CS 07.1242 - juris Rn. 13 f.), so dass im Vergleich nicht auf den Zeitpunkt der Gutachtensanforderung, sondern den des Entziehungsbescheids abzustellen ist.
  • VGH Bayern, 26.09.2011 - 11 CS 11.1427

    Entziehung der Fahrerlaubnis; Sofortvollzug der Ablieferungsverpflichtung;

    Auszug aus VG München, 16.09.2013 - M 1 S 13.3761
    Der Antrag ist gerichtet auf die Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung der Klage gegen die in Nr. 1 des Bescheids vom 30. Juli 2013 verfügte, für sofort vollziehbar erklärte Entziehung der Fahrerlaubnis und die Anordnung der aufschiebenden Wirkung der Klage gegen die in Nr. 2 enthaltene Verpflichtung zur Abgabe des Führerscheins, die gemäß § 47 Abs. 1 Satz 2 Fahrerlaubnisverordnung (FeV) bereits kraft Gesetzes sofort vollziehbar ist (vgl. BayVGH, B.v. 26.9.2011 - 11 CS 11.1427 - juris Rn. 12).
  • VGH Bayern, 25.06.2008 - 11 ZB 08.1123

    Entziehung der Fahrerlaubnis; Nichtvorlage eines geforderten Gutachtens; Schluss

    Auszug aus VG München, 16.09.2013 - M 1 S 13.3761
    Voraussetzung ist allerdings insoweit, dass die Untersuchungsanordnung rechtmäßig ist und die Weigerung ohne ausreichenden Grund erfolgt (BVerwG, U.v. 9.6.2005 - 3 C 25/04 - BayVBl 2006, 121; BayVGH, B.v. 25.6.2008 - 11 ZB 08.1123 - juris Rn. 3).
  • VGH Bayern, 25.10.2007 - 11 CS 07.1242
  • VGH Bayern, 16.12.2013 - 11 CS 13.2107

    Ausreichende Anhaltspunkte für das Bestehen eines Verdachts auf

    Der Beschluss des Verwaltungsgerichts München vom 16. September 2013, M 1 S 13.3761, wird aufgehoben.
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